Durch das neue Erbschaftssteuergesetz, das zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, gehen Gewinner und Verlierer hervor. Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde erwarten wesentlich stärkere Belastungen. Im Gegenzug gibt es höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder. Zu beachten ist zudem, dass im Gegensatz zu den höheren Freibeträgen, Immobilien zum Marktwert angesetzt werden. Beim Übergang von Privatvermögen enthält das Gesetz eine Vielzahl von Änderungen. Daraus resultieren zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Zunächst muss jedoch sicher gestellt werden, dass das steuerliche Hemd auch zum zivilrechtlichen Mantel passt.
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Tipp: Durch die hohen Kosten der Pflege kann das Vermögen,das vererbt werden sollte teilweise oder gänzlich aufgebraucht werden. Denken Sie frühzeitig an eine Vermögensabsicherung.
Formelle Regelungen wie eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ein Testament geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird.